Das Gesetz über digitale Dienste („DSA“), ein einheitlicher Rechtsrahmen für Anbieter digitaler Dienste in der Europäischen Union (EU), trat am 16. November 2022 in der EU in Kraft.
Gemäß Artikel 24(2) des DSA sind Online-Plattformen verpflichtet, spätestens drei (3) Monate nach Inkrafttreten des DSA und danach mindestens alle sechs Monate „Informationen über die durchschnittliche monatliche Anzahl aktiver Empfänger des Dienstes“ in der EU zu veröffentlichen. Dies dient der Feststellung, ob eine Online-Plattform eine „sehr große Online-Plattform“ („VLOP“) ist. VLOPs unterliegen zusätzlichen Anforderungen gemäß dem DSA.
Wir bestätigen, dass die durchschnittliche Anzahl der monatlich aktiven Empfänger unserer Dienste im Zeitraum von Januar bis Juli 2023 in der EU unter 45 Millionen lag.
Somit liegen wir unter der Schwelle für die Einstufung als VLOP.
Diese Zahl wurde gemäß den einschlägigen Bestimmungen des DSA und der von der Europäischen Kommission am 1. Februar 2023 veröffentlichten Leitlinien berechnet.